Bürgergeld nach dem SGB II

Für alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für nicht erwerbsfähige Personen im Haushalt. Jobcenter Landkreis Konstanz, Geschäftsstelle Singen, Maggistr. 7, 78224 Singen
Telefon: 07531 36336-0 Fax: 07731 7974-100
Um Ihre Anliegen bequem, sicher sowie zeit- und ortsunabhängig an das Jobcenter zu übermitteln, können Sie das Onlineportal www.jobcenter.digital nutzen. Alle digitalen Angebote des Jobcenters finden Sie auch auf der Homepage unter: https://www.jobcenter-kn.de.
Öffnungszeiten Eingangszone: Mo. bis Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr und Do.: 13:00 - 17:30 Uhr Zur direkten Kontaktaufnahme mit den Fachabteilungen vereinbaren Sie bitte einen Termin über: https://www.jobcenter-kn.de.

Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach SGB XII

Für Menschen mit geringen Rentenansprüchen oder dauerhafter Erwerbsminderung.
Landratsamt Konstanz, Sozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1611, 800-1630 und 800-1651
E-Mail:
Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
www.lrakn.de/2100606
Antragshilfe erhält man auch bei der Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen,
Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen, Telefon: 07731 85-516.

Wohngeld

Zuschuss für Mieter*innen und Eigentümer*innen von selbst genutztem Wohnraum mit niedrigem bis mittlerem Einkommen zur Sicherung des angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Stadtverwaltung Singen, Soziale Leistungen, Wohngeldbehörde
Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
E-Mail: oder
Servicezeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr, Mi.: 14:00 - 17:00 Uhr
www.singen.de/soziales

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen für Asylbewerber*innen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts.
Landratsamt Konstanz, Amt für Migration und Integration
Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon: 07531 800-1160
E-Mail:
Servicezeiten: Mo., Di. und Do.: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr, Mi.: geschlossen, Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr
www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/migration+integration/

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

  • Prozesskostenhilfe: ermöglicht Parteien, die die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte. Denn ohne Prozesskostenhilfe muss der*diejenige, der*die eine Klage erheben will, für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt. Prozesskostenhilfe wird bewilligt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Antragsteller*in kann aufgrund seiner*ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse die Kosten des Rechtsstreits nicht selbst tragen,
    • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg und
    • die beabsichtigte Rechtsverfolgung/-verteidigung erscheint nicht mutwillig.
      https://amtsgericht-singen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Formulare
  • Beratungshilfe: Wer auf Grund seiner Einkommensverhältnisse Anspruch auf Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung hätte, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin,
    der*die mit einem Beratungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht wird, ist eine Gebühr von 15 € zu bezahlen.
    https://amtsgericht-singen.justiz-bw.de/pb/,Lde/1166447

Amtsgericht Singen, Erzbergerstr. 28, 78224 Singen
Telefon: 07731 4001-0
E-Mail:

Kostenlose Rechtsberatung

Jeden ersten Mittwoch im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr bietet der Anwaltverein Konstanz im Sitzungssaal 17 am Amtsgericht Singen, Erzberger Str. 28, Altbau (vorderes Gebäude), 78224 Singen eine kostenlose Rechtsberatung für Personen mit geringem Einkommen an.
Termine unter: www.anwaltverein-konstanz.de

Befreiung/Ermäßigung von Rundfunkgebühren

Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist möglich u.a. für:

  • Empfänger*innen von Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem AsylbLG
  • nicht bei den Eltern lebende Empfänger*innen von BAföG, Berufsausbildungs- beihilfe oder Ausbildungsgeld
  • taubblinde Menschen
  • Empfänger*innen von Blindenhilfe.

Wer keine Sozialleistungen erhält, weil die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 € überschreiten, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag als besonderen Härtefall beantragen.
Anträge erhält man bei der Stadtverwaltung Singen:

  • Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
  • Bürgerzentrum, August-Ruf-Str. 11/13 (Marktpassage), 78224 Singen

Der Antrag kann auch online unter www.rundfunkbeitrag.de ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer Kopie des entsprechenden Leistungsbescheids bzw. Schwerbehindertenausweises zu senden an:
ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.
www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf

Geringere Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente und Behandlungen

Für alle Menschen mit chronischen Krankheiten, insbesondere auch für Familien mit geringem Einkommen oder einem chronisch kranken Familienmitglied. Zuzahlungen entfallen, wenn bereits 2 % der Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen gezahlt wurden (bei chronisch Kranken 1 %).
Zu beantragen über die jeweils zuständige gesetzliche Krankenkasse.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit- pflege/krankenversicherung/zuzahlungen-die-regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der- krankenkasse-11108

Wer kann die Singener Bonuskarte (Laufzeit 12 Monate) beantragen?

Empfänger*innen von

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Grundsicherung nach dem SGB XII
  • Wohngeld nach dem WoGG
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Stadt Singen, Soziale Leistungen, Julius-Bührer-Str. 2 (DAS 2), 78224 Singen
Ansprechpartnerin: Frau Kleinschmidt, EG Zimmer 014
Telefon: 07731 85-516
E-Mail:
Sprechzeiten: Mo., Mi. und Fr.: 8:30 - 12:00 Uhr

Mit der Singener Bonuskarte erhalten Sie folgende Ermäßigungen:

  • Aachbad
    • Einzelkarte 2,60 € (statt 3,90 €)
    • Mehrfachkarte (10er) 24 € (statt 36 €)
    • Saisonkarte 50 € (statt 75 €)
  • Hallenbad
    • Einzelkarte 2,40 € (statt 3,60 €)
    • Mehrfachkarte (10er) 20 € (statt 30 €)
    • Mehrfachkarte (30er) 46 € (statt 69 €)
    • Saisonkarte 60 € (statt 90 €)
  • Stadtbusverkehr
    • Einzelfahrschein 1,20 € (statt 2,20 €)
    • Monatskarte (nicht übertragbar) 28 € (statt 38 €)
    • Mehrfahrtenkarte 10 Fahrten (übertragbar) 5,50 € (statt 10,00 €)
    • Nachtlinie Singen (Anruf-Sammel-Taxi) 4 € (statt 5 €)
  • Volkshochschule (vhs): Ermäßigung der Kursgebühren (Kurse und Seminare): bis 25 €: 25 %, bis 50 €: 30 %, bis 75 €: 35 %, bis 100 €: 40 %, über 100 €: 50 %
  • Arbeiterwohlfahrt: 50 % Ermäßigung auf Elternkurse und 80 % Ermäßigung auf Freizeiten für Familien in besonderen Lebenslagen
  • Museen
    • Hegau-Museum: Eintritt frei, Führungen und Veranstaltungen 2 €
    • Kunstmuseum: Eintritt 3 € (statt 5 €), Sondereintritt mit öffentlicher Führung 2 € (statt 5 €), Familienkarte: 1 Erwachsener und max. 4 Kinder: 4 € (statt 6 €), 2 Erwachsene und max. 4 Kinder: 7 € (statt 11 €)
  • Städtische Bibliotheken: Jahresgebühr für Leseausweis kostenfrei (statt 15 €)
  • ugendmusikschule: 50 % Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote für Personen bis 26 Jahren (gilt nur für Singener Bonuskarte)
  • Stadthalle: 20 % Ermäßigung auf die Theaterringe und 50 % auf die Konzertring
  • Cineplex: von Mo. bis Do. 50 % Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis
  • GEMS-Kino: Eintritt 3 € • GEMS-Kultur: 50 % Ermäßigung
  • Jazz-Club: Jazzclub-Konzerte 10 € (statt 22 €)
  • Velofit: 20 % Ermäßigung auf gebrauchte Fahrräder und Fahrradreparatur
  • Bauhof: 50 % Ermäßigung auf Fundfahrräder
  • Aikido AIKIKAI: 30 € Mitgliedsbeitrag (statt 130 €)
  • Mrs. Sporty - Frauenfitness: 25 % Ermäßigung
  • Seniorenbüro: 50 % Ermäßigung auf Veranstaltungen und Kurse aus dem Veranstaltungskalender für Seniorinnen und Senioren
  • Flipped Funpark: 2 € Ermäßigung auf Einzeleintritt (Mi. bis Fr.), 5 € Ermäßigung auf Familienticket (ausgenommen in den Schulferien)
  • Fachstelle Sucht: 30 € Ermäßigung auf Rauchentwöhnungskurse sowie kosten- lose Akkupunkturbehandlung im Anschluss an den Kurs

www.singen.de/soziales